Fragezeichen
Wer bezahlt die Teilnahmegebühren für diese Veranstaltung?


privat: Ich zahle selbst und nehme als Privatperson teil.


Firma: Meine Firma bezahlt mir die Teilnahme.

Die Kosten werden der Firma berechnet (gilt nicht als BG-Teilnahme!).


BG: Die Berufsgenossenschaft/Unfallkasse meiner Firma bezahlt mir die Teilnahme.

BG-Teilnehmende müssen zwingend als Kostenträger eine BG/UK auswählen.
Holen Sie sich die Information über die zuständige BG/UK ggf. bei Ihrer Firma ein.




Pfeil

Eine Privatperson kann sich mit einer Frist von einer Woche vor Beginn des Kurses abmelden. Wird diese Frist versäumt, so hat der Teilnehmer die Kursgebühr voll zu tragen.

Hat eine Firma seine Mitarbeiter für einen Kurs angemeldet, so muss er die Kursgebühr auch tragen, wenn diese an dem Kurs nicht teilnehmen. Die Kursgebühr entfällt, wenn der Unternehmer die jeweiligen Mitarbeiter in einer Frist von einer Woche vor Kursbeginn abmeldet.

Hat eine Firma seine Mitarbeiter für einen Kurs angemeldet, so muss er die Kursgebühr auch tragen, wenn diese an dem Kurs nicht teilnehmen. Dies gilt auch Firmen, wo die BG die Kosten übernimmt. Die Kursgebühr entfällt, wenn der Unternehmer die jeweiligen Mitarbeiter in einer Frist von einer Woche vor Kursbeginn abmeldet.


























































































































































Fehler Es fehlen Pflichtangaben