Fragezeichen
Wer bezahlt die Teilnahmegebühren für diese Veranstaltung?


privat: Ich zahle selbst und nehme als Privatperson teil.


Firma: Meine Firma bezahlt mir die Teilnahme.

Die Kosten werden der Firma berechnet (gilt nicht als BG-Teilnahme!).


BG: Die Berufsgenossenschaft/Unfallkasse meiner Firma bezahlt mir die Teilnahme.

BG-Teilnehmende müssen zwingend als Kostenträger eine BG/UK auswählen.
Holen Sie sich die Information über die zuständige BG/UK ggf. bei Ihrer Firma ein.




Pfeil

Für öffentliche Kursangebote besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht, da es sich um eine Dienstleistung im Zusammenhang mit einer Freizeitbetätigung handelt, für die ein bestimmter Termin vorgesehen ist (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).
Bitte beachten Sie auch die Informationen/Anhänge in der Anmeldebestätigung!

Für öffentliche Kursangebote besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht, da es sich um eine Dienstleistung im Zusammenhang mit einer Freizeitbetätigung handelt, für die ein bestimmter Termin vorgesehen ist (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).
Bitte beachten Sie auch die Informationen/Anhänge in der Anmeldebestätigung!

Bitte klären Sie vor Anmeldung welche Berufsgenossenschaft (mit 15-stelliger Unternehmensnummer) zuständig ist. Ggf. muss die Kostenübernahme bei ihrer BG beantragt werden. INFO unter https://www.dguv.de/fb-erstehilfe/mitglied/kostenuebernahme/index.jsp






























































































































































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