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Für die Anmeldung zu einer Ausbildungsveranstaltung mit festem Termin besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Es handelt sich um eine Dienstleistung im Zusammenhang mit einer Freizeitbetätigung, für deren Erbringung der Veranstalter einen bestimmten Termin vorsieht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).



























































































































































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